DSGVO auch im Handwerk relevant
Datenschutz, Rechtssicherheit, Datenarchivierung, Finanzamtskonformität: Vier Dinge, mit denen sich auch Handwerksbetriebe auseinandersetzen müssen. Durch die Änderung der DSGVO am 25. Mai 2018 ist jeder Unternehmer zum Handeln gezwungen.
Datenschutz im Handwerk: Unser Soforthilfe-Paket
Was muss ich als Handwerksbetrieb bezüglich der DSGVO tun? Unser Sofort-Hilfe-Paket richtet sich an alle Handwerker, die auch nach dem 25. Mai 2018 noch nicht wissen, wie sie den Vorgaben der DSGVO gerecht werden sollen. Wir unterstützen Sie dabei, mit personenbezogenen Daten rechtskonform umzugehen.
Veröffentlichung der Datenschutzerklärung
Auf Basis des Sofort-Hilfe-Pakets wird eine unternehmensspezifische Datenschutzerklärung erarbeitet. Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Veröffentlichung der Datenschutzerklärung in allen relevanten Profilen im Internet – Unternehmenswebsite, Facebook, XING, LinkedIn etc.
Externer Datenschutzbeauftragter
Haben Sie zehn oder mehr Mitarbeiter, die datenschutzrelevante Kundeninformationen verarbeiten? Dann ist ein Datenschutz- beauftragter notwendig. Das ist für viele Handwerksbetriebe nicht realisierbar. Geben Sie diese Verantwortung und Belastung ab – an uns.
Mitarbeiterschulung
Leider genügt es nicht, selbst zu wissen, was die DSGVO enthält und wie sie umzusetzen ist. Auch Ihre Mitarbeiter sollten für den Umgang mit personen- bezogenen Daten im Handwerksbetrieb sensibilisiert sein. Eine solche Schulung ist ab zehn oder mehr Mitarbeitern vorgeschrieben. Wir übernehmen die Informationspflicht für Sie und schulen Ihre Mitarbeiter in allen relevanten Themen.